Das Bootshaus - die Eventlocation

RODENWALDT UND PARTNER

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ohne dass es Ihre Freizeitfreude trüben soll - lesen diese sich dann wie folgt:

Hier in Norddeutschland hat der Handschlag und ein Wort noch die Bedeutung eines Vertrages, aber auch wir können nicht umhin, uns den geläufigen Geschäftsgepflogenheiten anzupassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf unsere Verträge finden die Vorschriften der §§651a-651k BGB Anwendung.

1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass wir ein Spezialveranstalter von sogenannten Aktiverlebnissen sind. Er versichert, dass er sich über die besonderen Risiken einer solchen Veranstaltung bewusst ist und diese mit der Teilnahme in Kauf nimmt.

2. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, er haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden. Im übrigen ist seine Haftung auf den dreifachen Veranstaltungspreis begrenzt.

3. Der Veranstaltungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir Ihre Veranstaltungsanmeldung - auch formlos - schriftlich
bestätigt haben.

4.  Der Vertrag wird ausschließlich für das aus der Buchungsbestätigung ersichtliche Datum abgeschlossen. Sollte sich infolge ungünstiger Witterung herausstellen, dass die Durchführung der Veranstaltung nur bei unzumutbaren Beeinträchtigungen der Teilnehmer möglich ist (Entscheidung liegt ausschließlich beim Veranstalter), hat der Teilnehmer nach seiner Wahl Anspruch auf Rückzahlung des Preises oder auf die Verlegung der Veranstaltung auf ein späteres, mit dem Veranstalter abzusprechendes Datum. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz gleich welcher Art, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Wasserstand bei einer an gebuchten Bootstour unzumutbar (Entscheidung liegt ausschließlich beim Veranstalter) behält sich der Veranstalter vor, die Tour auf anderen Flussabschnitten stattfinden zu lassen (bei gleichen Kosten). Diese Entscheidungen werden direkt vor der Tour getroffen, so dass eine vorherige Benachrichtigung nicht möglich ist. Kann die an gebuchte Veranstaltung wegen Unpünktlichkeit der Teilnehmer nicht rechtzeitig beginnen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Programm inhaltlich u. zeitlich zu kürzen (bei gleichen Kosten).


5. Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig. Tritt der/die Teilnehmer vom Buchungsvertrag zurück, sind folgende Zahlungen an die Fa. Rodenwaldt & Partner GbR zu leisten:
Planung und Organisation, sowie Locationmiete in voller Höhe.

Von den Durchführungskosten sind zu zahlen:
    - bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
    - bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
    - bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
    - bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
    - danach oder bei Nichtantritt: 100 %

Der Rücktritt ist grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Fa. Rodenwaldt & Partner GbR. Die Rücktrittansprüche sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden
Vertragsparteien unbenommen.

6. Der Auftraggeber versichert durch seine Anmeldung, dass alle Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind. Ebenfalls bestätigt er für die Kanu-, Floß- und Drachenboottouren, dass alle Schwimmer sind. Nichtschwimmer sind in ihrem eigenen Interesse von der Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn, sie ordern mit der Anbuchung bei uns Schwimmwesten. Eine Nichtteilnahme entbindet jedoch nicht von der Zahlung des Veranstaltungspreises, soweit bereits ein Vertrag abgeschlossen wurde.

7.  Für alle beim Grenzübertritt notwendigen Reisedokumente ist der Teilnehmer verantwortlich.

8. Der Teilnehmer ist Mieter unseres Materials u. haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zum schonenden Umgang mit dem überlassenen Gegenstand, sowie zu seiner Beaufsichtigung entstehen.
Ferner verpflichtet er sich, die Umwelt zu achten und vandalische Ausfälle zu unterlassen.

9.  Bei den Veranstaltungen dürfen nur die Getränke der Fa. Rodenwaldt. verzehrt werden. Abweichende Situationen
bedürfen der vorherigen Absprache.

10. Bei Reklamationen können Ansprüche gegen uns nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise geltend gemacht werden.

11.  Alle Preise verstehen sich rein netto, ohne Mehrwertsteuer.

12. Die Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen
    Vertragsbestimmungen unberührt.

13. Leistungs- und Erfüllungsort ist Celle
    Rodenwaldt & Partner GbR / Dorfstraße 2 / D-29342 Wienhausen / OT Oppershausen /
    Telefon 05149-987710 / Fax 05149 - 987711
    Internet: www.rodenwaldt.de / e-mail: info@rodenwaldt.de

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